Das neue Gebäudeenergiegesetz 2020 (GEG).

Wie viel Energie darf ein Gebäude verbrauchen? Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt einheitlich, welche energetischen Anforderungen für Neubauten oder Sanierungen von nun an gelten. Außerdem ist der gezielte Einsatz erneuerbarer Energien festgelegt worden.

 

 

Wohnimmobilien sollen energieeffizient sein

Das Gebäudeenergiegesetz GEG gilt seit November 2020 und ersetzt die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Ziel der neuen Regelungen: Den Primärenergiebedarf von Wohngebäuden möglichst gering zu halten. Auch durch den Einsatz von hochwertigem Wärmeschutz – vor allem also durch eine gute Dämmung der Wände und Fenster.

Der verbleibende Energiebedarf soll zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

Weitere Anforderungen durch das neue GEG

  • die Neuinstallation von Ölheizungen oder Kohlekessel wird ab 2026 verboten, ausgenommen sind sogenannte Hybridlösungen
  • es ist einheitlich geregelt worden, wer Energieausweise für neue und bestehende Gebäude ausstellen darf (Personen mit einer gewerblichen Ausbildung im Baubereich)
  • die Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes müssen künftig auch im Energieausweis angegeben werden
  • beim Kauf einer älteren, gebrauchten Immobilie muss der neue Eigentümer -Kraft Gesetz- eventuell einige ernergetische Sanierungen vornehmen. Welche das sind und innerhalb welcher Frist diese erfolgen müssen, darüber gibt die Energieberatungsstelle Auskunft. Für weitergehende energetische Beratung wenden Sie sich an einen örtlichen Energieexperten mit ausgewiesener Fachexpertise.
  • hier finden Sie die komplette Ausführung des Gebäudeenergiegesetzes
 

Die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zählt

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz GEG werden die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt. Für Neubauten oder umfassende Modernisierungsarbeiten an bestehenden Immobilien gilt: Der Betrieb des Gebäudes muss energieeffizient geplant werden – das gilt vor allem für die Wärme- und Kälteversorgung.

Gebäudeenergiegesetz Effizienzklassen GEG 2020

Im Gesetzestext heißt es dazu wörtlich: „Wer ein Gebäude errichtet, hat dieses als Niedrigstenergiegebäude (…) zu errichten.“

 

Erneuerbare Energien für Wohnimmobilien

Zu den beliebten erneuerbaren Energiequellen zählen Photovoltaikanlagen, die Sonnenlicht in Strom umwandeln, oder die Solarthermie, die Wärme aus der Sonnenenergie gewinnt. Die Wärmegewinnung ist auch mit Pelletheizungen und Wärmepumpen umweltfreundlich möglich. Auf unserem Immobilienblog finden Sie auch weitere alternative Heizmöglichkeiten im Überblick.

Es passt allerdings nicht jede Form der erneuerbaren Energien zu jeder Immobilie. Die Lage des Gebäudes und die bauliche Beschaffenheit entscheiden mit darüber, welche Energiequellen infrage kommen. Hier ist eine fachliche Beratung durch einen unabhängigen Energieberater in jedem Fall sehr zu empfehlen.