Wie viel Energie darf ein Gebäude verbrauchen? Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt einheitlich, welche energetischen Anforderungen für Neubauten oder Sanierungen von nun an gelten. Außerdem ist der gezielte Einsatz erneuerbarer Energien festgelegt worden.
Wohnimmobilien sollen energieeffizient sein
Das Gebäudeenergiegesetz GEG gilt seit November 2020 und ersetzt die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Ziel der neuen Regelungen: Den Primärenergiebedarf von Wohngebäuden möglichst gering zu halten. Auch durch den Einsatz von hochwertigem Wärmeschutz – vor allem also durch eine gute Dämmung der Wände und Fenster.
Der verbleibende Energiebedarf soll zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
Die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zählt
Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz GEG werden die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt. Für Neubauten oder umfassende Modernisierungsarbeiten an bestehenden Immobilien gilt: Der Betrieb des Gebäudes muss energieeffizient geplant werden – das gilt vor allem für die Wärme- und Kälteversorgung.
Im Gesetzestext heißt es dazu wörtlich: „Wer ein Gebäude errichtet, hat dieses als Niedrigstenergiegebäude (…) zu errichten.“
Erneuerbare Energien für Wohnimmobilien
Zu den beliebten erneuerbaren Energiequellen zählen Photovoltaikanlagen, die Sonnenlicht in Strom umwandeln, oder die Solarthermie, die Wärme aus der Sonnenenergie gewinnt. Die Wärmegewinnung ist auch mit Pelletheizungen und Wärmepumpen umweltfreundlich möglich. Auf unserem Immobilienblog finden Sie auch weitere alternative Heizmöglichkeiten im Überblick.
Es passt allerdings nicht jede Form der erneuerbaren Energien zu jeder Immobilie. Die Lage des Gebäudes und die bauliche Beschaffenheit entscheiden mit darüber, welche Energiequellen infrage kommen. Hier ist eine fachliche Beratung durch einen unabhängigen Energieberater in jedem Fall sehr zu empfehlen.